Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

Adobe Flash Player herunterladen

 

agb

1. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für Driving On Ice 66,5 N

Der Versicherungsbeitrag in Höhe von EUR 177,00 gilt pro Tag und pro Person, und ist zusammen mit der Buchung des Fahrsicherheitstrainings zahlbar; er muss jedoch spätestens am Tag des Fahrsicherheitstrainings vor Ort und vor Beginn des Praxistrainings beglichen werden. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt pro PKW EUR 5.000,- ist in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Seitens des Driving On Ice 66,5 N besteht kein Insassen-Unfallschutz. Die Versicherungsbedingungen werden am Tag des Fahrsicherheitstrainings vom jeweils verantwortlichen Instruktor im Rahmen der theoretischen Einführung (vor dem Praxistraining!) genau erläutert. Bestehende Fragen können dann noch geklärt werden. Auf den Fahrten innerhalb der Trainings-pisten, beim Wechsel zu den verschiedenen Trainingsflächen, sowie bei den Besichtigungs- und Einführungsrunden besteht KEIN Versicherungsschutz! Durch den Veranstalter oder dessen Vertreter (Instruktoren) kann im Ausnahmefall, bei vorsätzlicher und wiederholter Regelverletzung und / oder Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen bzgl. des Verhaltens auf dem Parcours bzw. der Anlage, die eine Gefährdungs-situation verursachen könnten, der entschädigungsfreie Ausschluss von der Veranstaltung mit Fahrverbot und Platz-verweis beschieden werden. Für alle Teilnehmer gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Fahrzeuge dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol bewegt werden.

2. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für Driving On Ice 66,5 N und Drift Trainings
Bei folgenden Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsmodulen nehmen die Beifahrer des Renn- bzw. Drift Taxis auf eigenes Risiko, d.h. unter Haftungsausschuss teil:

  • Driving On Ice 66,5 N
  • Sportfahrertrainings (wie z.B. Drift- und Rennstreckentraining)

Das Befahren der Driving On Ice 66,5 N Strecken außerhalb des Sicherheitstrainings erfolgt unter Haftungsausschluss und auf eigenes Risiko! Jeder Kunde erhält VOR Beginn der Veranstaltung den gesamten Text des Haftungsausschlusses zur Kenntnis und Unterschrift.
Während einer Veranstaltung auf dem Gelände des Driving On Ice 66,5 N (Grünflächen, etc.) verursachte SCHÄDEN sind vom Verursacher zu tragen. Derartige Schäden müssen dem Verantwortlichen Instruktor SOFORT, jedoch spätestens nach Ende des Trainings bekannt gegeben werden. Bei Nutzung der im Folgenden genannten Fahrzeuge beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall  EUR 5.000,- (Audi R8 und Audi RS6). Reifen, Felgen und Bremsanlage sind nicht versicherbar! Auf dem gesamten Gelände des Driving On Ice 66,5 N gelten die in Schweden gültigen Verkehrsregeln.

3. STORNO- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Erscheint ein Teilnehmer NICHT zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem Veranstalter den gesamten vereinbarten Paketpreis. Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer hat schriftlich per einge-schriebener Post oder Fax zu erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung bei der M&R Driving Marketing GmbH. Der Kunde ist in jedem Fall für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
Erfolgt die Kündigung:

  • zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 75% des Gesamtpreises fällig  und
  • ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin sind 90% des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.
  • Die Driving On Ice 66,5 N hat das Recht, bis zu 28 Kalendertagen vor dem Veranstaltungszeitpunkt die Veranstaltung abzusagen.
  • ALLE Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Es gilt deutsches Recht

Veranstalter:
M&R Driving Marketing GmbH
Bahnhofstr. 1,
95168 Marktleuthen

 

  • designed by IT4LE.de | copyright 2010 | M&R Driving Marketing GmbH | all rights reserved.